Allgemeine Verkaufsbedingungen
Alkohol -freie Trinkverkostung
Artikel 1: Objekt und Anwendungsfeld
Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen (GTC) sollen die Bedingungen definieren, unter denen Die nüchterne Dandy / Sanzalc (im Folgenden als "der Dienstleister" bezeichnet) bietet seinen Kunden (im Folgenden als "Kunde" bezeichnet), die als Fachleute fungieren, seine Verkostungsdienste ohne Alkohol, insbesondere bei Unternehmensveranstaltungen, Seminaren, Empfängen oder einer anderen privaten oder öffentlichen Veranstaltung (im Folgenden als "Dienstleistungen").
Jede Reihenfolge der Dienstleistungen impliziert eine vollständige und nicht reservierte Mitgliedschaft des Kunden zu diesen GTCs, die unter allen anderen Bedingungen vorherrschen, es sei denn, es wird ausdrücklich vom Dienstleister abgewiesen.
Artikel 2: Zitat und Reihenfolge
2.1. Einrichtung von Zitaten: Jedes Zitat wird vom Dienstleister kostenlos auf der Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Informationen (Datum, Ort, Art der Veranstaltung, geschätzte Anzahl von Teilnehmern, Arten und Mengen gewünschter Getränke, zusätzliche Dienstleistungen usw.) festgelegt. Das Zitat ist für einen Zeitraum von gültig 15 Kalendertage Ab dem Ausgabedatum.
2.2. Art von Mengen und Dienstleistungsformeln: Die Dienste können gemäß den folgenden Formeln angeboten werden, die im Zitat angegeben sind:
hat. Formel "feste Mengen" (Kauf von Flaschen):
Die im Angebot angegebenen Getränkemengen (Flaschen, zubereitete Cocktails) sind Farmen und definitiv das Zitat akzeptieren. Sie werden so eingerichtet, dass sie den Bedürfnissen des Kunden für die Veranstaltung erfüllen. Die Anzahl der vom Kunden angegebenen Teilnehmer wird von einer rein individuellen Grundlage bereitgestellt und beauftragt den Dienstleister in keiner Weise durch die Person. Die Abrechnung basiert auf den bestellten und vorbereiteten Mengen, nicht auf der tatsächlichen Anzahl von Gästen oder einem effektiven Verbrauch. Jede während der Veranstaltung geöffnete oder begonnene Flasche wird als konsumiert und abgerechnet angesehen, auch wenn sie nicht vollständig betrunken war.
B. Formel "Packung nach Person" (Anzahl der Brillen/Cocktails pro Gast):
Das Zitat definiert eine genaue Anzahl von Brillen oder Cocktails pro Teilnehmer. Die Abrechnung basiert auf der Anzahl der vom Kunden bestätigten Teilnehmer 72 Stunden vor der Veranstaltung Oder ohne Bestätigung auf die im Zitat angegebene höchste geschätzte Zahl. Jeder Verbrauch, der die Anzahl der vom Teilnehmer definierten Brillen/Cocktails überschreitet, wird zusätzlich zu der im Angebot angegebenen Einheitsrate in Rechnung gestellt oder bei der in Kraft des Dienstleisters nicht in Kraft gesetzten Rate. Der Dienstanbieter respektiert das vom Kunden angegebene Zählsystem (z. B. Coupons, Marken oder manuelle Anzahl), um die Verbrauchsüberwachung sicherzustellen. Der Kunde verpflichtet sich, in dieser Zählung vollständig zusammenzuarbeiten und die Ergebnisse zu akzeptieren.
2.3. Annahme der Bestellung: Die Bestellung gilt als fest und endgültig nur nach dem handgeschriebene Signatur oder elektronische Akzeptanz Zitat vom Kunden. DER Zahlung einer Kaution von 30% Von der Gesamtmenge des Angebots, wie in Artikel 3 angegeben. Jede Akzeptanz des Angebots durch den Kunden impliziert eine nicht reservierte Akzeptanz dieser GTC.
2.4. Auftragsänderungen: Jede Anfrage zur Änderung der Dienste durch den Kunden (Mengen, Zeiten, Ort, zusätzliche Dienste) nach der Annahme des Angebots muss schriftlich erstellt werden und unterliegt dem Expressanbieter. Im Falle einer Vereinbarung kann ein neues Angebot oder ein Nachtrag festgelegt werden, was möglicherweise zu einer Preisanpassung und Fristen führt. Jede Reduzierung der Mengen oder der Anzahl der Brillen/Cocktails pro Person nach Akzeptanz des Angebots kann nicht zu einer Abwärtsanpassung der Rechnungsstellung führen.
Artikel 3: Finanzielle Bedingungen und Zahlung
3.1. Preis : Die Preise werden in Euro ohne Steuern (HT) festgelegt und unterliegen am Tag der Rechnungsstellung der Mehrwertsteuer. Dazu gehören Dienstleistungen, wie in dem Zitat (Produkte, Vorbereitung, Bereitstellung spezifischer, logistischer, Arbeits-) Geräte aufgeführt.
3.2. Kaution : Eine Kaution von 30% Die Gesamtmenge des Angebots ist auf die Unterzeichnung des Zitats zurückzuführen. Die Zahlung dieser Anzahlung gilt für die formelle Annahme dieser GTCs und des Angebots. Im Falle der Stornierung durch den Kunden bleibt diese Anzahlung vom Dienstleister als Vergütung ohne Vorurteile für die Anwendung von Artikel 5 erworben.
3.3. Abrechnung und Gleichgewicht: Nach der Veranstaltung oder dem Dienst wird vom Dienstleister eine Rechnungsrechnung festgelegt. Der Restbetrag der Rechnung ist zu zahlen Nach Erhalt der Rechnung, Netz von Rabatt oder Rabatt.
3.4. Zahlungsmethoden: Die Zahlung erfolgt durch Bankübertragung oder Bankkarte.
3.5. Verzögerung der Zahlung: Im Falle eines Zahlungsmangels am Fälligkeitsdatum behält sich der Dienstanbieter das Recht vor, sich zu bewerben: Verzögerung von Strafen Berechnet mit einem Zinssatz, der dem dreifachen gesetzlichen Zinssatz entspricht, vom Tag nach dem Zahlungsdatum, der auf der Rechnung und dieser bis zum Tag der wirksamen Zahlung erfolgt. A LNA -Vergütung für die Erholungskosten von 40 €gemäß den Artikeln L.441-10 und D.441-5 des kommerziellen Kodex. Darüber hinaus führt jede Zahlungsverzögerung dazu, dass alle verbleibenden Beträge ohne vorherige Ankündigung und die Aussetzung aller laufenden Dienste oder zu kommenden oder kommen.
Artikel 4: Realisierung von Diensten
4.1. Verpflichtung von Mitteln: Der Dienstleister verpflichtet sich, alle für die ordnungsgemäße Ausführung der geordneten Dienste erforderlichen Mittel gemäß den Regeln der Kunst und der Verwendung des Berufs umzusetzen.
4.2. Produktvorbereitung: Die Flaschen mit alkoholfreien Getränken (Weine, Spirituosen usw.) werden vor oder während der Veranstaltung vor oder während der Veranstaltung vor oder während der Veranstaltung vorbereitet, um eine optimale Qualität der Verkostung zu gewährleisten. Jede während der Veranstaltung geöffnete oder begonnene Flasche wird als konsumiert angesehen und kann nicht einer Rückerstattung, Wiederherstellung oder Anpassung der Rechnungsstellung unterliegen, auch wenn sie nicht vollständig betrunken war. Sie sind dann für den Wiederverkauf nicht geeignet.
4.3. Bereitstellung von nicht verwendeten Produkten: Die Produkte (geschlossene Flaschen, unvorbereitete Cocktails), die während der Veranstaltung nicht geöffnet oder verwendet worden wären, bleiben Eigentum des Kunden und können am Ende des Dienstes vom letzteren wiederhergestellt werden, sofern nicht anders vereinbart. Der Dienstleister lehnt die gesamte Verantwortung für die Erhaltung, Qualität oder Wiederherstellung unbenutzter Produkte nach dem Abgang seines Teams der Veranstaltung ab.
4.4. Verbrauchermanagement und Kundenverantwortung:
Für die Formel "feste Mengen": Der Kunde ist voll verantwortlich für das Management des Getränkeverbrauchs durch seine Teilnehmer. Der Dienstleister kann im Vergleich zu den anfänglichen Prognosen des Kunden nicht für Überkonsum oder Unterkonsum verantwortlich gemacht werden.
Für das Formel "Paket pro Person": Der Dienstanbieter richtet das vom Kunden empfohlene Zählsystem ein, um den Verbrauch zu befolgen. Der Kunde verpflichtet sich, einen Referent vor Ort zu benennen, um die Zählung gegebenenfalls zu validieren und seine Teilnehmer über die Vertriebsmethoden zu informieren. Jeder Verbrauch, der das Paket überschreitet, wird zusätzlich zum Kunden in Rechnung gestellt. Der Dienstleister kann nicht für Missmanagement der Vertrieb durch den Kunden oder seine Teilnehmer verantwortlich gemacht werden.
4.5. Zugangs- und Servicebedingungen: Der Kunde verpflichtet sich, dem Dienstleister einen sicheren und angepassten Zugang zum Ort des Ereignisses mit den erforderlichen elektrischen Verbindungen, einem ausreichenden Vorbereitungsraum und angemessenen Temperaturbedingungen für die ordnungsgemäße Erhaltung der Produkte zu bieten. Jede Verzögerung oder Unmöglichkeit, Dienstleistungen aufgrund nicht -konforme Bedingungen auszuführen, die dem Kunden zurückzuführen sind, kann die Verantwortung des Dienstleisters nicht übernehmen.
4.6. Produkte / Brillenzählungen:
Für die Formel "feste Mengen": Der Dienstanbieter kann die verfügbaren Produktmengen und die verbleibenden Produkte in Anwesenheit eines Kundenvertreters zu Beginn und am Ende des Dienstes ein Inventar einstellen. In Ermangelung einer solchen widersprüchlichen Anzahl oder unmittelbaren Streitigkeiten durch den Kunden am Ende des Ereignisses werden die in Rechnungsgrößen in Rechnung gestellten Mengen auf dem akzeptierten Zitat sein.
Für das Formel "Paket pro Person": Eine Verbrauchserklärung wird vom Dienstleister durchgeführt. Diese Aussage unterliegt der Validierung des vom Kunden am Ende der Veranstaltung festgelegten Referenten. In Ermangelung einer sofortigen und motivierten Validierung oder Streitigkeit ist die Erklärung des Anbieters ein Beweis für die Rechnungsstellung des zusätzlichen Verbrauchs.
Artikel 5: Stornierung und Gewalt Majeure
5.1. Stornierung durch den Kunden: Jede Auftragsstornierung durch den Kunden muss schriftlich benachrichtigt werden (E-Mail mit Bestätigung des Empfangs oder eingetragener Brief mit AR). Die folgenden Stornierungsgebühren werden angewendet:
- Mehr als 30 Tage vor dem Datum des Ereignisses: Die Kaution von 30% wird vom Dienstleister aufbewahrt.
- Zwischen 30 und 15 Tagen vor dem Datum des Ereignisses: 40% der Gesamtmenge des Angebots werden fällig.
- Weniger als 15 Tage vor dem Datum des Ereignisses: 60% des Gesamtbetrags des Angebots werden fällig.
- Weniger als 72 Stunden vor dem Ereignisdatum: 100% des Gesamtbetrags des Angebots werden unter Berücksichtigung der anfallenen Kosten, der gelieferten Produkte und der Unmöglichkeit, das Datum neu positionieren, zu berücksichtigen.
5.2. Stornierung durch den Dienstleister: Wenn es unmöglich ist, den Dienst aufgrund eines Falles von Gewalt (Naturkatastrophe, unvorhersehbarer erheblicher Aufschlüsselung, schwerer Unfall usw.) oder einem von seinem Testament unvorhersehbaren erheblichen Unfall zu erbringen, informiert der Dienstleister den Kunden so bald wie möglich. Die bereits vom Kunden gezahlten Beträge werden vollständig erstattet, ohne dass eine andere Entschädigung geltend gemacht wird.
Artikel 6: Verantwortung und Versicherung
6.1. Haftung des Dienstleisters: Die Verantwortung des Dienstleisters kann nur im Falle eines nachgewiesenen Fehlers bei der Ausführung seiner Dienste beteiligt sein. Der Dienstleister kann nicht für indirekte Schäden verantwortlich gemacht werden, die der Kunden oder die Teilnehmer wie Betriebsverluste, kommerzielle Schäden usw. erleidet.
6.2. Kundenverantwortung: Der Kunde ist ausschließlich für die allgemeine Organisation seiner Veranstaltung, für die Sicherheit der Teilnehmer und für Schäden der Teilnehmer oder durch den Ort der Veranstaltung an die Ausrüstung des Anbieters verantwortlich.
6.3. Versicherung: Der Dienstleister erklärt, dass eine professionelle Haftpflichtversicherung die mit seiner Aktivität verbundenen Risiken abdeckt. Der Kunde wird eingeladen, zu überprüfen, ob sein eigener Versicherungsvertrag (Organisation der Zivilhaftung) die mit der Organisation der Veranstaltung verbundenen Risiken abdeckt.
Artikel 7: geistiges Eigentum
Der Anbieter behält das geistige Eigentum seiner Konzepte, Cocktail, visuellen Rezepte und jedes andere für den Dienst erstellte Element bei. Jede Reproduktion oder Verwendung ohne Genehmigung ist strengstens untersagt.
Artikel 8: Schutz personenbezogener Daten
In Übereinstimmung mit den allgemeinen Datenschutzbestimmungen (DSGVO) verpflichtet sich der Dienstanbieter, die persönlichen Daten des Kunden mit größter Vertraulichkeit zu verarbeiten und sie nur im Zusammenhang mit dem Auftragsmanagement und der kommerziellen Beziehung zu verwenden. Der Kunde hat ein Recht auf Zugang, Berichtigung, Portabilität und Löschung seiner Daten.
Artikel 9: anwendbares Recht und Streitigkeiten
9.1. Anwendbares Gesetz: Diese CGVs und alle daraus resultierenden Operationen unterliegen der Französisches Gesetz.
9.2. Streitigkeiten: Im Falle eines Streits über die Auslegung oder Ausführung dieser GTCs verpflichten sich die Parteien, eine freundschaftliche Lösung zu suchen. In Ermangelung einer einvernehmlichen Vereinbarung, Nur die Gerichte von Douai oder Lille werden kompetent seinselbst im Falle einer Vielzahl von Angeklagten oder aus einer Garantie.