Allgemeine Verkaufsbedingungen
Verkostungsservice für alkoholfreie Getränke
Artikel 1: Zweck und Geltungsbereich
Der Zweck dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen (CGV) besteht darin, die Bedingungen festzulegen, unter denen Der nüchterne Dandy / Sanzalc (im Folgenden „Dienstleister“ genannt) bietet seinen Kunden (im Folgenden „Kunde“), die als Profis tätig sind, seine Dienstleistungen zur Verkostung alkoholfreier Getränke an, insbesondere bei Firmenveranstaltungen, Seminaren, Empfängen oder anderen privaten oder öffentlichen Veranstaltungen (im Folgenden „Dienstleistungen“ genannt).
Jede Bestellung von Dienstleistungen impliziert die vollständige und vollständige Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden, die Vorrang vor allen anderen Bedingungen haben, sofern der Dienstleister nicht ausdrücklich schriftlich darauf verzichtet.
Artikel 2: Angebot und Bestellung
2.1. Erstellung des Zitats: Ein etwaiges Angebot wird vom Dienstleister auf der Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Informationen (Datum, Ort, Art der Veranstaltung, voraussichtliche Teilnehmerzahl, Art und Menge der gewünschten Getränke, Zusatzleistungen usw.) kostenlos erstellt. Das Angebot ist für einen Zeitraum von gültig 15 Kalendertage ab dem Ausstellungsdatum.
2.2. Art der Mengen und Leistungsformeln: Die Dienstleistungen können gemäß den folgenden, im Angebot angegebenen Formeln angeboten werden:
a. Formel „Feste Mengen“ (Kauf von Flaschen):
Die im Angebot angegebenen Getränkemengen (Flaschen, zubereitete Cocktails) betragen fest und endgültig nach Annahme des Angebots. Sie werden eingerichtet, um den vom Kunden für die Veranstaltung geäußerten Bedürfnissen gerecht zu werden. Die vom Kunden angegebene Teilnehmerzahl dient lediglich zur Orientierung und verpflichtet den Dienstleister in keiner Weise zu einer Verbrauchsmenge pro Person. Die Abrechnung erfolgt nach den bestellten und zubereiteten Mengen, nicht nach der tatsächlichen Gästezahl oder dem tatsächlichen Verbrauch. Jede während der Veranstaltung geöffnete oder angefangene Flasche gilt als verbraucht und ist kostenpflichtig, auch wenn sie noch nicht vollständig ausgetrunken ist.
B. Formel „Paket pro Person“ (Anzahl Gläser/Cocktails pro Gast):
Im Angebot wird eine genaue Anzahl an Gläsern bzw. Cocktails pro Teilnehmer festgelegt. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der vom Auftraggeber bestätigten Teilnehmerzahl 72 Stunden vor der Veranstaltung oder, in Ermangelung einer Bestätigung, auf die höchste geschätzte Anzahl, die im Angebot angegeben ist. Für den Konsum, der über die pro Teilnehmer festgelegte Anzahl an Gläsern/Cocktails hinausgeht, wird zusätzlich der im Angebot angegebene Einheitssatz, bei Nichterfüllung der aktuelle Satz des Leistungsträgers, in Rechnung gestellt. Der Dienstleister respektiert das vom Kunden angegebene Zählsystem (z. B. Gutscheine, Marken oder manuelle Zählung), um die Überwachung des Verbrauchs sicherzustellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, an dieser Zählung voll mitzuwirken und die Ergebnisse zu akzeptieren.
2.3. Annahme der Bestellung: Die Bestellung gilt erst nach Ablauf der Frist als verbindlich und endgültig handschriftliche Unterschrift oder elektronische Annahme des Angebots durch den Kunden. Die Zahlung einer Anzahlung von 30 % des Gesamtbetrags des Angebots gemäß Artikel 3. Jede Annahme des Angebots durch den Kunden setzt die vorbehaltlose Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus.
2.4. Bestelländerungen: Jeder Antrag des Kunden auf Änderung der Dienstleistungen (Mengen, Zeiten, Ort, zusätzliche Dienstleistungen) nach Annahme des Angebots muss schriftlich erfolgen und unterliegt der ausdrücklichen Zustimmung des Dienstleisters. Wenn vereinbart, kann ein neues Angebot oder eine Änderung erstellt werden, was möglicherweise zu einer Preisanpassung und Verzögerungen führt. Eine Reduzierung der Mengen oder der Anzahl Gläser/Cocktails pro Person nach Annahme des Angebots führt nicht zu einer Minderung der Abrechnung.
Artikel 3: Finanzielle Bedingungen und Zahlung
3.1. Preis: Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Steuern (HT) und verstehen sich zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Sie umfassen die im Angebot aufgeführten Leistungen (Produkte, Vorbereitung, Bereitstellung spezifischer Ausrüstung, Logistik, Arbeitskräfte).
3.2. Anzahlung: Eine Anzahlung von 30% des Gesamtbetrages des Angebots ist bei Unterzeichnung des Angebots fällig. Die Zahlung dieser Anzahlung stellt die formelle Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Angebots dar. Im Falle einer Stornierung durch den Kunden verbleibt diese Anzahlung als Entschädigung beim Dienstleister, unbeschadet der Anwendung von Artikel 5.
3.3. Abrechnung und Saldo: Am Ende der Veranstaltung oder Dienstleistung stellt der Dienstleister eine Restrechnung aus. Der Restbetrag der Rechnung ist zahlbar nach Erhalt der Rechnung, abzüglich eventueller Rabatte oder Rabatte.
3.4. Zahlungsbedingungen: Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung oder Kreditkarte.
3.5. Zahlungsverzug: Im Falle einer Nichtzahlung am Fälligkeitstermin behält sich der Dienstleister das Recht vor, Folgendes zu beantragen: späte Strafen berechnet mit einem Satz, der dem Dreifachen des geltenden gesetzlichen Zinssatzes entspricht, ab dem Tag nach dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsdatum bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung. A eine pauschale Entschädigung für die Beitreibungskosten von 40 €, gemäß den Artikeln L.441-10 und D.441-5 des Handelsgesetzbuches. Darüber hinaus führt jede verspätete Zahlung zur sofortigen Zahlung aller verbleibenden fälligen Beträge ohne vorherige Ankündigung und zur Aussetzung aller aktuellen oder zukünftigen Dienste.
Artikel 4: Bereitstellung von Dienstleistungen
4.1. Mittelverpflichtung: Der Dienstleister verpflichtet sich, alle für die ordnungsgemäße Ausführung der bestellten Dienstleistungen erforderlichen Mittel gemäß den Regeln der Technik und Berufspraxis einzusetzen.
4.2. Vorbereitung der Produkte: Die bestellten Flaschen alkoholfreier Getränke (Weine, Spirituosen etc.) werden vor oder während der Veranstaltung vorbereitet, insbesondere durch Dekantieren, um eine optimale Verkostungsqualität zu gewährleisten. Jede während der Veranstaltung geöffnete oder angefangene Flasche gilt als verbraucht und unterliegt keiner Rückerstattung, Wiederaufnahme oder Anpassung der Abrechnung, auch wenn sie nicht vollständig ausgetrunken wurde. Sie sind dann nicht mehr für den Weiterverkauf geeignet.
4.3. Bereitstellung nicht verbrauchter Produkte: Produkte (verschlossene Flaschen, unzubereitete Cocktails), die während der Veranstaltung nicht geöffnet oder verwendet wurden, bleiben Eigentum des Kunden und können von diesem am Ende der Dienstleistung zurückgefordert werden, sofern nicht im Voraus etwas anderes vereinbart wurde. Der Dienstleister lehnt jegliche Verantwortung für die Aufbewahrung, Qualität oder Rückgewinnung nicht verbrauchter Produkte nach dem Verlassen seines Teams von der Veranstaltung ab.
4.4. Verbrauchsmanagement und Kundenverantwortung:
Für die Formel „Feste Mengen“: Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Verwaltung des Getränkekonsums seiner Teilnehmer. Der Dienstleister kann nicht für einen Über- oder Unterverbrauch im Vergleich zu den ursprünglichen Prognosen des Kunden verantwortlich gemacht werden.
Für die Formel „Paket pro Person“: Der Dienstleister wird das vom Kunden empfohlene Messsystem zur Überwachung des Verbrauchs implementieren. Der Kunde verpflichtet sich, einen Vertreter vor Ort zu benennen, der bei Bedarf die Zählung validiert und seine Teilnehmer über die Verteilungsmodalitäten informiert. Ein über das Paket hinausgehender Verbrauch wird dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Dienstleister kann nicht für ein schlechtes Vertriebsmanagement durch den Kunden oder seine Teilnehmer verantwortlich gemacht werden.
4.5. Zugang und Servicebedingungen: Der Kunde verpflichtet sich, dem Dienstleister einen sicheren und geeigneten Zugang zum Veranstaltungsort mit den erforderlichen elektrischen Anschlüssen, ausreichend Vorbereitungsraum und angemessenen Temperaturbedingungen für die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Produkte zu ermöglichen. Jegliche Verzögerung oder Unmöglichkeit der Erbringung der Dienstleistungen aufgrund nicht konformer Bedingungen, die dem Kunden zuzuschreiben sind, kann nicht zu einer Haftung des Dienstleisters führen.
4.6. Zählung der Produkte / Gläser:
Für die Formel „Feste Mengen“: Der Dienstleister kann zu Beginn und am Ende der Dienstleistung in Anwesenheit eines Vertreters des Kunden eine Bestandsaufnahme der zur Verfügung gestellten Produktmengen und der verbleibenden Produkte durchführen. Liegt am Ende der Veranstaltung keine widersprüchliche Abrechnung oder kein sofortiger Widerspruch seitens des Kunden vor, gelten für die in Rechnung gestellten Mengen die im angenommenen Kostenvoranschlag aufgeführten Mengen.
Für die Formel „Paket pro Person“: Eine Verbrauchsabrechnung wird vom Dienstleister erstellt. Diese Erklärung wird am Ende der Veranstaltung dem vom Kunden benannten Vertreter zur Validierung vorgelegt. In Ermangelung einer Bestätigung oder eines sofortigen und begründeten Widerspruchs gilt die Abrechnung des Dienstleisters als Beweis für die Abrechnung des Mehrverbrauchs.
Artikel 5: Stornierung und höhere Gewalt
5.1. Stornierung durch den Kunden: Jede Stornierung einer Bestellung durch den Kunden muss schriftlich erfolgen (E-Mail mit Empfangsbestätigung oder Einschreiben mit Empfangsbestätigung). Es fallen folgende Stornogebühren an:
- Mehr als 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin: Die Anzahlung von 30 % wird vom Dienstleister einbehalten.
- Zwischen 30 und 15 Tage vor dem Veranstaltungstermin: Es werden 40 % der gesamten Angebotssumme fällig.
- Weniger als 15 Tage vor dem Veranstaltungstermin: Es werden 60 % der gesamten Angebotssumme fällig.
- Weniger als 72 Stunden vor dem Veranstaltungstermin: Unter Berücksichtigung der entstandenen Kosten, der gelieferten Produkte und der Unmöglichkeit einer Terminverschiebung werden 100 % des Gesamtbetrages des Angebots fällig.
5.2. Stornierung durch den Dienstleister: Wenn die Erbringung der Dienstleistung aufgrund höherer Gewalt (Naturkatastrophe, unvorhersehbare größere Panne, schwerer Unfall usw.) oder eines Ereignisses, das außerhalb seiner Kontrolle liegt, nicht möglich ist, wird der Dienstleister den Kunden so schnell wie möglich informieren. Bereits gezahlte Beträge des Kunden werden vollständig zurückerstattet, ohne dass ein Anspruch auf eine andere Entschädigung besteht.
Artikel 6: Haftung und Versicherung
6.1. Verantwortung des Dienstleisters: Der Dienstanbieter kann nur im Falle eines nachgewiesenen Verschuldens bei der Erbringung seiner Dienste haftbar gemacht werden. Der Dienstleister kann nicht für indirekte Schäden haftbar gemacht werden, die dem Kunden oder den Teilnehmern entstehen, wie Betriebsverluste, kommerzielle Schäden usw. In jedem Fall ist die Haftung des Dienstleisters auf die Höhe der tatsächlich für die betreffende Dienstleistung eingezogenen Beträge beschränkt.
6.2. Verantwortung des Kunden: Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die allgemeine Organisation seiner Veranstaltung, die Sicherheit der Teilnehmer sowie etwaige Schäden, die durch die Teilnehmer oder den Veranstaltungsort an der Ausrüstung des Dienstleisters verursacht werden.
6.3. Versicherung: Der Dienstleister erklärt, dass er über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt, die die mit seiner Tätigkeit verbundenen Risiken abdeckt. Der Kunde wird gebeten, zu prüfen, ob sein eigener Versicherungsvertrag (Haftpflichtversicherung des Veranstalters) die mit der Organisation der Veranstaltung verbundenen Risiken abdeckt.
Artikel 7: Geistiges Eigentum
Der Dienstanbieter behält das geistige Eigentum seiner Konzepte, Cocktailrezepte, Bilder und aller anderen für den Dienst erstellten Elemente. Jede Vervielfältigung oder Verwendung ohne Genehmigung ist strengstens untersagt.
Artikel 8: Schutz personenbezogener Daten
Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet sich der Dienstleister, die personenbezogenen Daten des Kunden mit größter Vertraulichkeit zu behandeln und sie nur im Rahmen der Auftragsabwicklung und der Geschäftsbeziehung zu verwenden. Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Übertragbarkeit und Löschung seiner Daten.
Artikel 9: Anwendbares Recht und Streitigkeiten
9.1. Anwendbares Recht: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle daraus resultierenden Vorgänge unterliegen den Bestimmungen Französisches Recht.
9.2. Streitigkeiten: Im Falle einer Streitigkeit über die Auslegung oder Ausführung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichten sich die Parteien, eine gütliche Lösung anzustreben. Mangels einer gütlichen Einigung Zuständig sind ausschließlich die Gerichte von Douai oder Lilleauch bei mehreren Beklagten oder Gewährleistungsansprüchen.