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Es ist gut zu wissen, dass dieDie Getränke unterliegen verschiedenen Steuern, die unterschiedlich sind, je nachdem, ob es sich um alkoholische Getränke handelt oder Nicht -alkoholische Getränke.
Insbesondere in Frankreich gibt es 3 Mehrwertsteuer für Lebensmittel, einschließlich Getränke:
- 5,50 % auf einem Produkt verpackt in Behälter ihnen erlauben ErhaltungDaher kann der Verbrauch aufgeschoben werden. Der Geschichtenerzähler muss luftdicht sein, mit einer Frist für den Erhalt. Dies ist die in Kraft getretene Mehrwertsteuer Sanzalc Für alle Alkohol -freien Getränke in Frankreich.
- 10 % auf einem Produkt für a verkauft sofortiger Verbrauch
- 20 % : Nur weiter Alkoholische Getränke, unabhängig von der Art des Verbrauchs, unmittelbar oder verzögert.